AGBs

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Mietgeschäfte der MHZ Media GmbH.

Geltung

Mietgeschäfte erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Bedingungen des Kunden die von unseren Geschäftsbedingungen abweichen erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben vor Vertragsabschluss ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt.

Übergabe von Mietsachen

Grundsätzlich erfolgt die Übergabe von Mietsachen (Abholung und Retournierung) in den Geschäftsräumen des Vermieters zum vereinbarten Zeitpunkt.
Abweichenden Übergabebedingungen (z.B.: abweichender Übergabeort, Lieferung mittels Transportunternehmen) sind nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters verbindlich. Im Fall von abweichenden Übergabebedingungen werden die dadurch entstandenen Kosten dem Mieter verrechnet

Ausweispflicht

Der Mieter ist bei Abholung der Mietsachen verpflichtet, sich mittels gültigem amtlichen Lichtbildausweis auszuweisen.
Es wird eine Ausweiskopie erstellt sowie folgende Daten des Mieters aufgenommen und gespeichert:

Vor und Zuname bzw. Firmenname
Wohnadresse bzw. Firmenanschrift
Telefonnummer
E-Mail Adresse

Der Mieters ist verpflichtet uns eine aktuelle Adresse oder E-Mailadresse bekanntzugeben. Nach Übermittlung der Rechnung an diese Adresse gilt diese als zugestellt.
Auf Wunsch des Mieters werden die aufgenommenen Daten sowie die Ausweiskopie nach Retournierung der gemieteten Geräte sowie restloser Bezahlung aller vom Vermieter verrechneter Beträge inklusive etwaiger Mahngebühren, Reparaturkosten und sonstiger Kosten von uns gelöscht.

Mietdauer

Pro angefangene 24 Stunden wird ein Miettag verrechnet. Einer Verlängerungen oder Verkürzungen der Mietdauer muss von Seiten des Vermieters zugestimmt werden. Werden die Mietsachen nicht termingemäß retourniert, werden für jeden zusätzlichen Tag 150% der regulären täglichen Mietgebühr verrechnet.

Kaution und Mietgebühr

Sofern nicht anders vereinbart, ist bei Abholung der Mietsache eine Kaution zu hinterlegen und die Mietgebühr zu begleichen.
Falls nicht anders angegeben, handelt es sich bei allen genannten Preisen um Nettopreise und diese werden zuzüglich von 20% Umsatzsteuer und 7% Versicherungsentgelt verrechnet.
Die Kaution beträgt maximal 300,00 EUR und wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe der Mietsache erstattet.

Eigentumsrecht

Die Mietsache bleibt Eigentum des Vermieters. Weitervermietung ist untersagt.

Prüfung der Mietsache

Beanstandungen bezüglich Mängel an der Mietsache können nur bei der Übergabe derselben geltend gemacht werden. Sofern schriftlich nicht anders festgehalten wurde, hat der Mieter alle Mietgegenstände in gebrauchsfähigem Zustand erhalten.
Der Mieter verzichtet ausdrücklich auf jegliche Schadenersatzforderung, die auf technische Gebrechen zurückzuführen sind.
Tritt ein, vom Mieter bzw. dritten Personen unverschuldetes, technisches Gebrechen auf, so werden ab dem Zeitpunkt der Meldung bis zum Austausch bzw. der Wiederinbetriebnahme des betroffenen Geräts keine Mietgebühren verrechnet. Der Vermieter ist jedoch nicht verpflichtet für Ersatz zu sorgen und behält sich das Recht vor das Mietverhältnis mit dem Zeitpunkt der Meldung des Gebrechens zu beenden.

Sorgfaltspflicht

Die Mietgegenstände sind sorgfältig und sachgemäß zu behandeln. Alle, während der Miete aufgetretene, Gebrechen und Mängel sind spätestens bei der Rückgabe zu melden.

Versicherungsschutz

Die Mietgegenstände sind durch eine Elektrogeräteversicherung abgesichert. Diese Versicherung ist nicht optional und wird mit 7% der Mietkosten zusätzlich in Rechnung gestellt wird. Im Schadensfall beträgt der Grundselbstbehalt 250,00 EUR. Bei Schäden durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung beträgt der Selbstbehalt 10% des Neuwert, jedoch maximal 5.000,00 EUR.
Im Falle eines Schadens, der durch die allgemeinen Versicherungsbedingungen nicht gedeckt ist, ist der Gesamtschaden vom Mieter innerhalb von 14 Tagen zu begleichen.
Die allgemeinen Versicherungsbedingungen werden dem Mieter auf Wunsch vorgelegt.

Haftung

Der Vermieter lehnt jede Haftung im Zusammenhang mit dem Mietgegenstand ab. Das Einhalten von behördlichen Auflagen, das Einholen von etwaigen erforderlichen Bewilligungen und die Überprüfung der technischen Gebrauchsfähigkeit des Mietgegenstands obliegt dem Mieter.
Der Vermieter übernimmt keine Haftung für inkorrekte Informationen, das Equipment betreffend, die in etwaige Beratungen oder Einschulungen im Rahmen des Mietgeschäfts vermittelt werden.

Gerichtsstand ist Wien.